Aktuell suchen wir für unseren Kunden im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in unbefristeter Vollzeitanstellung: Produktionsmitarbeiter (m/w/d) , € 16,70 - Übernahme Das bieten wir Ihnen: einen unbefristeten Arbeitsvertrag in VollzeitStundenlohn € 16,70 plus Spät- und NachtschichtzulagenÜbernahmemöglichkeitUrlaubsgeldWeihnachtsgeldvermögenswirksame Leistungenbis zu 30 Tage UrlaubArbeitssicherheitsuntersuchungenAbschläge auf Ihren Lohn"Mitarbeiter werben Mitarbeiter" bis zu € 500,- Prämie für die Vermittlung eines Facharbeiters/Gesellen LASSEN SIE SICH DIE CHANCE NICHT ENTGEHEN Ihre Aufgaben als Produktionshelfer in der Fertigung: Produktionsmaschinen mit Rohstoffen befüllen Überwachen des Produktionsablaufs Abwiegen der Fertigprodukte Störungsbeseitigungen Arbeitszeiten im 3-Schicht-System: 06.oo Uhr bis 14.oo Uhr 14.oo Uhr bis 22.oo Uhr 22.oo Uhr bis 06.oo Uhr Ihr Profil: erste Berufserfahrung körperlich belastbar sorgfältige Arbeitsweise gute Deutschkenntnisse Bereitschaft zur Arbeit im 3-Schichtsystem PKW von Vorteil, aber keine Bedingung Haben wir Ihr Interesse wecken können?
Dann melde Dich noch heute mit Deiner Bewerbung als Produktionshelfer (m/w/d) - 15,02 - 15,28 €, bei uns: ##10,133000158
in Köln Porz:: Kürzen von Kabeln nach Vorgabe Abmanteln von Kabelleitungen Sortieren von Kabelleitungen Dein Profil als Produktionsmitarbeiter/in (m/w/d) 15,02 € + Zuschläge + Weihnachtsgeld! in Köln Porz: Du hast bereits Erfahrungen als Produktionshelfer sammeln können Alternativ hast du Elektrokenntnisse Gute Deutschkenntnisse Bereitschaft zur Schicht- und Samstagsarbeit (4,00 € pro Stunde extra für Samstagsarbeit) Wir konnten dein Interesse wecken?
Nachtschichtzuschlag: 25 % Samstagszuschlag: 50 %, Sonntagszuschlag: 50 % Unser Angebot für Dich als Produktionshelfer (m/w/d) Köln Porz: Stundenlohn von 15,28 € + Zuschläge, Abschlagszahlungen möglich Unbefristetes Arbeitsverhältnis für Dich als Produktionshelfer (m/w/d), 30 Tage Jahresurlaub Ein Deutschlandticket, auf das du zählen kannst, Urlaubs- und Weihnachtsgeld als 13.